Naturverträglicher Bergsport im Montafon



Bergsport Winter

Naturverträglicher Bergsport – Fokus Wintersport

Ergebnisse bis 2022

Freeriden, Skitourengehen oder Schneeschuhwandern – Wintersport im freien Skigelände erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Damit verbunden ist jedoch ein erhöhter Nutzungsdruck auf die bisher wenig genutzten Naturräume. Mit der Initiative „Naturverträglicher Bergsport im Montafon“ werden bestehende Interessenskonflikte gemeinsam entschärft und tragbare Lösungen für alle, also Wild, Wald und Winter- und Bergsport gesucht.

 

Zur Orientierung

Auf dieser Seite findest Du alle praktischen Infos zum Thema Wintersport abseits der Pisten und Wege im Montafon:

>>  Die Initiative - wie wir arbeiten

>>  Was gilt? – die Regeln im freien Skiraum

>>  Aktuelle Projektgebiete - die Bestimmungen im Detail

>>  Sag uns deine Meinung – Feedback welcome

>>  Wer mehr wissen möchte - Links und Downloads



Die Initiative

Auf Initiative des Vorarlberger Bergführerverbandes, Montafon Tourismus und des Naturschutzvereins Verwall-Klostertaler Bergwälder wurden im Sommer 2017 erstmals Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter und Nutzergruppen zu Gesprächen eingeladen, um das Thema Wintersport abseits der Pisten und Wege gemeinsam in Angriff zu nehmen. In mehreren Arbeitsgruppen wurden konkrete Lösungen für ausgewählte Gebiete ausgearbeitet und eine Lenkungsgruppe eingerichtet, die sich fortan um die Anliegen aus der Bevölkerung kümmert und die Initiative weiter vorantreibt. 

Hier erhältst Du detaillierte Informationen zu der Initiative.



Bitte beachte! - Regeln im freien Skiraum

Wildruhezonen, Jagdliche Sperrgebiete, Jungwuchsflächen - bei der Fülle an unterschiedlichen Bestimmungen kann man zugegeben schnell den Überblick verlieren. Damit Du bei Deiner Tour abseits der Piste immer "sicher" unterwegs bist, findest Du hier eine kurze Zusammenfassung der geltenden Bestimmungen.

Außerhalb von Waldflächen ist das Befahren mit Wintersportgeräten bei ausreichender Schneelage prinzipiell erlaubt, sofern Flächen nicht eingefriedet sind oder durch Aufschriften (beispielsweise „Respektiere deine Grenzen") oder andere Vorkehrungen abgesperrt werden.

Generell gilt ein freies Betretungsrecht im Wald. Im Bereich von Aufstiegshilfen bzw. Liften ist das Abfahren in den Wald jedoch nur auf markierten Pisten und Skirouten erlaubt. 

Unter dem „Bereich von Aufstiegshilfen" ist jene Entfernung zu verstehen, die von der Bergstation einer Aufstiegshilfe erreicht werden kann, ohne dass ein Fußmarsch von dreißigminütiger Dauer in Kauf genommen werden muss, jedenfalls aber ein Bereich von 500 m zu beiden Seiten der Aufstiegshilfe, Piste oder der markierten Abfahrt.
 
Jungwuchsflächen mit einem Bewuchs unter 3 m Höhe dürfen nicht betreten werden. Dadurch wird die Neu- und Wiederbewaldung sichergestellt.

Gib acht - für die genannten Regelungen im Wald bedarf es keiner gesonderten Kennzeichnung im Gelände.  

Wildruhezonen sollen dazu dienen, Rückzugsräume in besonders störungsintensiven Gebieten für unsere Wildtiere zu bewahren. In diesen sensiblen Zonen gilt ein generelles Wegegebot. Schneeschuhwanderungen und Skitouren dürfen somit nur entlang ausgewiesener Straßen und Wege unternommen werden. Wildfütterungen sind im Umkreis von 300 m zu meiden.

Wildruhezonen und jagdliche Sperrgebiete sind eigens mit grünen Tafeln gekennzeichnet.

Neben Wildruhezonen und Jagdlichen Sperrgebieten gibt es noch andere Schutzgebiete mit relevanten Bestimmungen für den Wintersport, wie das Europaschutzgebiet "Verwall" oder die Ruhezone "Vergalden". 

Weitere Informationen zu den Gebieten findest du unter dem Punkt
Aktuelle Projektgebiete

Die Kartendarstellung aller verordneten Wildruhezonen, Schutz- und Sperrgebiete findest Du im Vorarlberg Atlas.

Weiterführende Infos zu den Dos und Don'ts sind unter www.respektiere-deine-grenzen.at abrufbar.



Eine Übersicht über die verordneten Wildruhezonen und Sperrgebiete (Winter) im Montafon 



Bitte vermeide Wald- und Waldrandbereiche. Hier halten sich besonders viele Wildtiere auf. Bei Abfahrten im Waldbereich nutze bestehende Wege oder offene Schneisen (keine Jungwuchsflächen oder Sperrgebiete).



Aktuelle Gebiete 

Die in den einzelnen Arbeitsgruppen definierten Bestimmungen für die jeweiligen Gebiete beruhen auf folgenden Grundlagen:

Für ausgewählte Gebiete im Montafon und im Klostertal haben sich Nutzergruppen, Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter auf Bereiche geeinigt, die von Wintersportlerinnen und Wintersportlern zum Schutz von Waldflächen und Wildtieren gemieden werden sollten. Diese so genannten Wald-Wild-Schongebiete sollen sicherstellen, dass Gebiete generell weiterhin für die Ausübung von Wintersport genutzt werden können.

Mit der Einhaltung dieser Vereinbarungen hilfst auch Du mit, die Lebensgrundlage für Wild und Wald  zu erhalten.

WICHTIG: Die Einhaltung der Vereinbarungen wird laufend evaluiert, gegebenenfalls können Änderungen in der nächsten Saison erfolgen. Halte Dich bitte auf dem Laufenden!



Die aktuellen Projektgebiete im Überblick:

SILBERTAL:
1. Muttwald
2. Gretsch
3. Fredakopf
4. Hochjoch (Info folgt)
GASCHURN:
5. Matschun
6. Burg
ST.GALLENKIRCH | GARGELLEN:
7. Vergalda
8. Valisera
SCHRUNS:
9. Wang
TSCHAGGUNS:
10. Ronawald
VANDANS:
11. Platzis
BARTHOLOMÄBERG:
12. Allmein (Info folgt)
PARTENEN:
13. Zeinis (Info folgt)
KLÖSTERLE:
14. Glattingrat
15. Nenzigast und Albona (Info folgt)

 

 

 

 

 



Silbertal

1. Muttwald | 2. Gretsch | 3. Fredakopf und das Europaschutzgebiet Verwall | 4. Hochjoch

Für den Muttwald gibt es schon seit einigen Jahren ein gemeinsam mit dem Österreichischen Alpenverein ausgearbeitetes Lenkungskonzept. In der Zeit von 1. November bis 30. April ist die Wildruhezone „Muttwald“ für den Wintersport nur entlang des ausgewiesenen Korridors freigegeben.  Bei der Talstation der Kristbergbahn, entlang der Aufstiegsspur und am Gipfel des Muttjöchle befinden sich Informationstafeln. Einzelne Orientierungshilfen finden sich entlang der Korridore. 

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Download Detailkarte (Stand Februar 2022)

Wildruhezone "Muttwald" im Vorarlberg Atlas

Gebietsinfo auf respektiere-deine-grenzen.at

Bei Skitouren im Bereich der Alpe Gretsch (Lobspitze, Fellimännle) ist ausnahmslos über den Forstweg von der Alpe Gretsch in das Wasserstubental bzw. weiter in das Silbertal abzufahren. Sämtliche Schneisen und Lawinenrinnen, die ins Wasserstubental oder Silbertal führen, sind zu meiden, ebenso wie die waldnahen Bereiche der Alpe Gretsch. Bitte beachte die Orientierungshilfen im Gelände.

Das gesamte Gebiet - Teile davon liegen im Natura 2000-Gebiet Verwall - hat eine große Bedeutung für unsere heimischen Wildtierarten, insbesondere für Rauhfußhühner wie Birk- und Schneehuhn. Bitte nimm Rücksicht auf die Bedürfnisse dieser störungsempfindlichen Tierarten.

 

Download Detailkarte (Stand Februar 2022)

Natura 2000-Gebietsinfo auf respektiere-deine-grenzen.at

Das Europaschutzgebiet oder Natura 2000-Gebiet Verwall ist das größte Schutzgebiet seiner Art in Vorarlberg. Hier finden scheue und ruhebedürfte Tierarten noch große unerschlossene Gebiete vor, die ihnen ein störungsfreies Überleben – besonders während der nahrungsarmen Winterzeit – ermöglichen. Zum Schutz der Wildtiere sind direkte Variantenabfahrten von der Bergstation Fredakopf am Hochjoch (Skigebiet Silvretta-Montafon) in das Silbertal untersagt. Dies gilt auch für waldfreie Bereiche.

 

Donwload Hinweistafel (Standort Fredakopf)

Natura 2000-Gebietsinfo auf respektiere-deine-grenzen.at

Verordnung Europaschutzgebiet Verwall



Gaschurn

5. Matschun - Garneratal | 6. Burg

Im Bereich des Matschunertobels erfolgt die Abfahrt in das Garneratal über den unmittelbaren Nahbereich des Sommerwegs. Die südöstlich ausgerichteten Hänge zwischen dem Matschuner Joch, der Versettla und Lifinar/Burg  sind jedenfalls zu meiden. 

Bitte verhalte dich im Nahbereich von Fütterungen ruhig und halte den großtmöglichen Abstand ein. 

 

Download Detailkarte (Stand Februar 2022)

Angrenzend an den Bereich "Burg" / "Lifinar" befindet sich die Wildruhezone Lifinar-Pfoppa, die im Zeitraum zwischen 1. Dezember und 30. April nicht betreten oder befahren werden darf. Die in der Karte als "Wald-Wild-Schongebiete" eingezeichneten Flächen sind ebenfalls zu meiden.

 

Download Detailkarte (Stand Februar 2022)

Wildruhezone "Lifinar-Pfoppa" im Vorarlberg Atlas

Gebietsinfo auf respektiere-deine-grenzen.at



St.Gallenkirch | Gargellen

7. Vergalda | 8. Valisera

St.Gallenkirch / Gargellen

Das Ruhegebiet "Vergalda" ist ein wichtiger Rückzugsort für unsere heimischen Wildtiere. Es gelten folgende Bestimmungen:

  • Das Gebiet im Bereich der Edelweißwände sowie der Ritzenspitzen ist ganzjährig zu meiden, es gilt ein generelles Betretungsverbot.
  • Das Gebiet zwischen Ritzenspitzen und Valzifenzalpe ist im Zeitraum 1.11 bis 31.05. nicht zu betreten.
  • für das gesamte Tal gilt ein Flugverbot mit bemannten oder unbemannten Fluggeräten (Drohnen, Paragleiten, etc.) innerhalb einer Höhe von 300 m über dem Gelände.
  • Zelten und Biwakieren ist im Schutzgebiet nicht erlaubt.
     

Download Detailkarte (Stand Februar 2022)

Ruhezone "Vergalda" im Vorarlberg Atlas

Gebietsinfo auf respektiere-deine-grenzen.at

Im Valisertal gilt im Bereich der Wildruhezone von 01. November bis 30. April ein generelles Wegegebot. Skitouren und Variantenabfahrten  in das Valiseratal sind somit bis auf Weiteres untersagt.

 

Download Detailkarte (Stand Februar 2022)

Wildruhezone "Valisera" im Vorarlberg Atlas

Gebietsinfo auf respektiere-deine-grenzen.at



Schruns

9. Wang

Im Bereich der Variantenabfahrt "Wang" ist auf die bestehende Wildruhezone "Lifinar" (15. Oktober bis 30. April) zu achten. Ein schmaler, befahrbarer Korridor ist durch eine entsprechende Orientierungshilfe im Gelände gekennzeichnet.  Die Flächen unterhalb der Forststraße (Verbindungsstraße zur Bergstation Kropfen/Zamang) sind ausnahmslos zu meiden. 

 

 

Download Detailkarte (Stand Februar 2022)

Wildruhezone "Lifinar" im Vorarlberg Atlas

Gebietsinfo auf respektiere-deine-grenzen.at



Tschagguns

10. Ronawald

Am Golm wurde eine Skiroute (Nr. 22) in das Gauertal eingerichtet. Die Skiroute führt durch die Wildruhezone Ronawald (1. November bis 30. April) und darf somit nicht verlassen werden.

 

Download Detailkarte (Stand Februar 2022)

Wildruhezone "Ronawald" im Vorarlberg Atlas

Gebietsinfo auf respektiere-deine-grenzen.at



Vandans

11. Platzis

Bei Skitouren im Bereich Kreuzjoch und Abfahrt über die Platzisalpe ist der Korridor bzw. die Schneise über den Platziserzipfel zu wählen. Andere Schneisen und Schläge im Bereich des Golmerbaches sind Aufforstungs- bzw. Jungwuchsflächen und sind somit zu meiden. Die weitere Abfahrt nach Vandans über Ganeu hat ausschließlich über den Forstweg zu erfolgen.

Ebenso zu meiden ist die Schneise von Innergolm/Schandang in Richtung Tschöppa (Roteböda). Hier besteht eine Aufforstungsfläche der Wildbach- und Lawinenverbauung.

Das gesamte Gebiet ist ein wichtiger Lebensraum für Wildtiere, insbesondere für störungsempfindliche Rauhfußhuhnarten!

 

Download Detailkarte (Stand Februar 2022)



Klösterle

14. Glattingrat | 15. Nenzigast und Abona

Die Variantenabfahrt von der Bergstation der Glattingratbahn (Skigebiet Sonnenkopf) in das Europaschutzgebiet Verwall (Nenzigasttal) ist entlang ausgewiesener Korridore erlaubt. Diese verlaufen über das Alt-Maisäß sowie das Kuhtäli und den Bereich nördlich des Rinderberges. Eine Übersicht über den Verlauf der Korridore findet sich auf der Informationstafel im Bereich der Bergstation. Die Abfahrt erfolgt auf eigene Gefahr (freier Skiraum, keine Skiroute) und ist nur bei entsprechender Gebiets- und Geländekenntnis zu empfehlen. Der Korridor im Bereich Alt-Maisäß (rechter Korridor auf der Karte) wurde Ende 2018 aufgelichtet, um die Befahrbarkeit zu erleichtern. Halte dich - wenn möglich - auf diesem Korridor.

Im Nenzigasttal ist ausnahmslos über den Forstweg nach Langen am Arlberg abzufahren. Die Waldbereiche sind wichtige Rückzugsorte für Wildtiere, insbesondere für Rauhfußhühner wie Auerhuhn, Haselhuhn und Birkhuhn.

 

Download Hinweistafel (Standort Glattingrat)

Natura 2000-Gebietsinfo auf respektiere-deine-grenzen.at

Verordnung Europaschutzgebiet Verwall



Unsere Bergsport Ranger

Sebastian Wit und Emil Fleisch

Montafon Tourismus beschäftigt seit Ende Juni 2023 – im Zuge der Initiative „Naturverträglicher Bergsport im Montafon“ – zwei Mitarbeiter, die sich um die Sensibilisierung von Freizeitsportlerinnen und -sportlern in Bezug auf naturverträglichen Bergsport kümmern. Die Montafon Bergsport Ranger sind überall dort unterwegs, wo ihre Präsenz, ihre Fähigkeiten und ihr Wissen über die Montafoner Berg- und Lebenswelt benötigt werden: Ob entlang von hoch frequentierten Wander- und E-Mountainbike-Routen, in sensiblen Naturräumen oder in der Umsetzung von Besucherlenkungsmaßnahmen. Die Anstellung der Montafon Bergsport Ranger gilt als weitere Maßnahme, um bestehende Spannungsfelder im Bereich Natur und Bergsport im Montafon zu entschärfen und so tragbare Lösungen für alle Nutzergruppen zu finden. Daher werden sie in jenen Gebieten eingesetzt, in denen aktueller Handlungsbedarf besteht.

Du möchtest mehr erfahren oder Dich sogar einbringen?

Solltest Du Fragen haben oder Gebiete kennen, in denen die Präsenz der Montafon Bergsport Ranger nützlich wäre, dann melde Dich gerne direkt bei Hanna Burger, Koordinatorin der Initiative „Naturverträglicher Bergsport im Montafon“.

TELEFON +43 50 668 6133
E-MAIL hanna.burger@montafon.at



Bergsport Sommer

Der aktuelle Schwerpunkt im Hinblick auf die Sommersaison liegt auf dem Thema (E-)Mountainbiken. „Auch hier werden wir verstärkt auf Lenkungsmaßnahmen setzen, allerdings auch nur in diesem Bereich, in dem sie notwendig und sinnvoll sind. Ziel ist es, nicht neue Wege zu schaffen, sondern vorhandene sinnvoll zu nutzen und sensible Gebiete zu schützen", gibt Manuel Bitschnau einen Ausblick. 

Durch die Lenkungsgruppe wurden folgende Arbeitsgruppen definiert: 

Arbeitsgruppe Gauertal

AG Bartholomäberg

AG Versettla-/Garneratal

AG Kardatscha/Bielerhöhe

AG Rellstal

AG Zeinis

AG Hinteres Silbertal



Drohnen fliegen im Montafon

Da die Zahl der im Umlauf befindlichen Drohnen stetig ansteigt, haben wir hier versucht, die wichtigsten Links und Informationen zum Thema Drohnen fliegen zusammenzufassen.
Im Freizeitbereich erfreuen sich Drohnen zunehmender Beliebtheit. Aus diesem Grund finden sich Drohnen immer öfter in den Rucksäcken von Bergsportlerinnen und Bergsportlern.
Allerdings können die surrenden Fluggeräte andere Menschen, aber vor allem auch Weide- und Wildtiere stören und gefährden.

Das Naturerlebnis und die Sicherheit anderer Bergsporttreibender, die Unversehrtheit von Flora und Fauna darf durch die Drohnennutzung nicht beeinträchtigt werden. Deshalb bitten wir grundsätzlich darum, auf das Fliegen von Drohnen zu verzichten.

Seit 2021 gelten auch in Österreich neue, europaweit einheitliche Regeln für die Drohnennutzung.

Was erlaubt ist, unter welche Kategorie Deine Drohne fällt, ob eine Registrierung oder ein Drohnenführerschein nötig ist, erfährst Du auf: https://www.oeamtc.at/thema/drohnen/ 

  • Verpflichtende Online-Registrierung für den Betreiber einer Drohne.
  • Verpflichtende Haftpflichtversicherung für jedes Fluggerät.
  • Es dürfen keine Personen oder Sachen gefährdet werden, der Abstand zu unbeteiligten Personen ist je nach Kategorie klar definiert.
  • Wenn sich Luftfahrzeuge nähern, dann muss die Drohne sofort gelandet werden.
  • Generelles Flugverbot gilt in der Nähe von Flughäfen, militärischen Einrichtungen und vielen Naturschutzgebieten – hilfreich kann hier die ÖAMTC Drohnen Info-App sein.
    Die Betriebszeiten der Schenk Air (Raum Schruns/Tschagguns – siehe App):
    Wintersaison: Bei Tageslicht, sobald die ersten Skilifte in der Saison öffnen. Dauer: bis zum letzten Tag der Saison.
    Sommersaison: hier darf geflogen werden, solange sich kein Luftfahrzeug in der Nähe befindet.
    Genehmigung einholen: Muss Deine Drohne aus einem bestimmten Grund während der Betriebszeiten in diesem Gebiet betrieben werden, dann musst Du bei Schenk Air eine Genehmigung einholen.
  • In den Europaschutzgebieten Verwall und Wiegensee ist das Drohnenfliegen untersagt.
  • Am Lünersee sind Drohnenflüge nur mit einer Bewilligung erlaubt (Anfragen an info@gsl-tourismus.at
  • Genauere Infos zu den allgemein rechtlichen Aspekten können auf der Alpenverein- und ÖAMTC-Seite nachgelesen werden.
     


Du hast Fragen zu einzelnen Bestimmungen?

Du möchtest Anregungen, Kritik oder Lob loswerden? Die Lenkungsgruppe Bergsport im Montafon steht Dir gerne für Rückmeldungen zum Thema Wintersport abseits der Pisten und Wege zur Verfügung.

E-Mail

Wetter im Montafon

Bartholomäberg
11°C 0cm
Gargellen
9°C 0cm
Gaschurn-Partenen
11°C 0cm
St. Anton im Montafon
15°C 0cm
St. Gallenkirch-Gortipohl
13°C 0cm
Schruns-Tschagguns
15°C 0cm
Silbertal
13°C 0cm
Vandans
15°C 0cm

Webcams

Dein Fenster zu uns ins Montafon

Kristallbahn Gargellen

2.277 m, Gargellen

Geöffnete Anlagen

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Silvretta Montafon

33 von 36 geöffnete Lifte
62 von 87 geöffnete Pisten

Golm

8 von 9 geöffnete Lifte
11 von 17 geöffnete Pisten

Gargellen

8 von 8 geöffnete Lifte
19 von 21 geöffnete Pisten

Kristberg

4 von 4 geöffnete Lifte
2 von 6 geöffnete Pisten

Silvretta-Bielerhöhe

2 von 3 geöffnete Lifte
1 von 1 geöffnete Pisten

Brandnertal

11 von 15 geöffnete Lifte
16 von 29 geöffnete Pisten

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