COVID-19 Infos für Deinen sicheren Aufenthalt im Montafon
Covid-19: Aktuelle Situation (Stand: 18. Jänner 2021)
Liebe Besucherin, lieber Besucher,
wir freuen uns sehr, dass Du Deinen Urlaub in Vorarlberg verbringen willst! Deine Gesundheit ist unser wichtigstes Anliegen. Seit Beginn der Coronavirus-Pandemie (Sars-CoV-2-Pandemie) konnten wir mit wöchentlichen Testungen von mehr als 2.000 Tourismusmitarbeiterinnen und -mitarbeitern, sowie umfassenden Schutzmaßnahmen in den Betrieben, in Vorarlberg und im Montafon ein sicheres Urlauben gewährleisten.
Der bis 24. Jänner geltende Lockdown wird bis zum 7. Februar verlängert und verschärft. Danach ist eine schrittweise Öffnung geplant. Der einzuhaltende Mindestabstand wird von bisher einem auf zwei Meter ausgedehnt. Ab dem 25. Jänner wird die FFP2-Maske verpflichtend – im öffentlichen Verkehr und im Handel. Diese FFP2-Masken sollen im Lebensmittel-Einzelhandel „zum Selbstkostenpreis“ angeboten werden.
Gastronomie und Hotellerie bleiben auch im Februar geschlossen. Mitte des Monats soll dann evaluiert werden, wie es weitergehen soll und ob eine Öffnung im März möglich ist. Take Away und Lieferdienste sind weiterhin möglich.
Das Gesundheitsministerium hat die novellierte Einreiseverordnung veröffentlicht, welche am 19.12.2020 in Kraft tritt. Für Einreisende gilt eine verpflichtende 10-tägige Quarantäne. Ab dem 5. Tag kann man sich mit einem negativen PCR- oder einem Antigen-Test freitesten. Eine Ausreise vor Beendigung der Quarantäne ist möglich, wenn sichergestellt ist, dass dabei das Infektionsrisiko größtmöglich minimiert wird. Alle Personen müssen sich jetzt grundsätzlich vor der Einreise nach Österreich elektronisch (online) registrieren, außer sie fallen unter bestimmte Ausnahmen
Die Online Registrierung kann in Deutsch oder Englisch durchgeführt werden und erfolgt über diese beiden Links in DE oder EN. Ausnahmsweise können anstelle der Online Registrierung weiterhin die neuen Formulare der Anlage E oder Anlage F ausgefüllt werden.
Für Einreisende aus nachfolgenden Ländern gibt es weiterhin keine Einreisebeschränkungen, sofern sie sich in den vergangenen 10 Tagen durchgehend in diesen Ländern oder in Österreich aufgehalten haben: Australien, Finnland, Island, Japan, Neuseeland, Norwegen, Südkorea, Vatikan, Griechenland, Singapur
Weitere Infos sind auch auf der Website des Ministeriums abrufbar: FAQ
Folgende Personen müssen keine Quarantäne antreten, wenn sie bei Einreise ein ärztliches Zeugnis vorweisen können, das einen negativen PCR- oder Antigen-Test bestätigt und die Testung nicht länger als 72 Stunden zurückliegt:
- Humanitäre Einsatzkräfte
- Beruflich Reisende (darunter fallen z.B. auch 24-h-BetreuerInnen)
- Einreisende aufgrund einer gerichtlichen Ladung
- Medizinische Begleitpersonen
- DiplomatInnen mit Legitimationskarte
Für die folgenden Personen ist die Einreise ohne Einschränkungen möglich (diese Ausnahmegründe müssen bei einer behördlichen Überprüfung glaubhaft gemacht werden):
- Personen, die im zwingendem Interesse der Republik einreisen.
- Transitpassagiere
- Personen, die im Rahmen des regelmäßigen Pendlerverkehrs (mindestens einmal pro Monat) zu beruflichen Zwecken einreisen oder wiedereinreisen, sofern es sich nicht um Personenbetreuer/innen handelt (siehe oben)
- Personen, die im Rahmen des regelmäßigen Pendlerverkehrs (mindestens einmal pro Monat) zu familiären Zwecken oder zum Besuch des Lebenspartners/der Lebenspartnerin einreisen oder wiedereinreisen
- Personen, die zur Inanspruchnahme unbedingt notwendiger medizinischer Leistungen einreisen
- Personen, die ausländisches Territorium durchqueren (z.B. das Große Deutsche Eck)
- Personen, die nach Mittelberg (Kleinwalsertal), Vomp-Hinterriss oder Jungholz einreisen
- Ebenso ist die Einreise aus unvorhersehbaren, unaufschiebbaren, besonders berücksichtigungswürdigen Gründen im familiären Kreis wie insbesondere schwere Krankheitsfälle, Todesfälle, Begräbnisse, Geburten sowie die Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen in Notfällen, uneingeschränkt möglich.
Für die Einreise im Zusammenhang mit planbaren sonstigen wichtigen Ereignissen im familiären Kreis wie Hochzeiten, Taufen, Geburtstagsfeiern oder dem nicht regelmäßigen Besuch des Lebenspartners gelten die allgemeinen Quarantäneregeln laut Einreiseverordnung.
Darf ich zum Skifahren einen Tag nach Österreich kommen? Die Quarantäne gilt unmittelbar mit Grenzübertritt nach Österreich. Somit ist der Tagestourismus aus den Nachbarländern aktuell nicht möglich.
Darf ich zum Einkaufen über die Grenze fahren? Die Einreisebeschränkungen der jeweiligen Länder sind zu berücksichtigen. Allerdings ist bei der Rückkehr nach Österreich aus einem Risikogebiet eine zehntägige Quarantäne anzutreten. Diese kann durch einen frühestens ab dem fünften Tag nach der Einreise durchgeführten negativen PCR oder Antigen-Test beendet werden.
Quelle: Sozialministerium
Alle Angaben erfolgen vorbehaltlich Irrtum und Aktualität!
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Damit Du mit gutem Gefühl Deinen geplanten Winterurlaub buchen kannst, hat das Land Vorarlberg für sämtliche Gäste-Buchungen in der Wintersaison 2020/21 eine Covid-19-Stornoversicherung abgeschlossen.
Diese Covid-19-Stornoversicherung gilt automatisch für alle bestehenden und zukünftigen Buchungen in der Wintersaison 2020/21. Es ist keine Handlung seitens des Gastes oder Betriebes notwendig, damit der Versicherungsschutz Gültigkeit hat.
Das bedeutet für Dich: Dein Urlaub ist sowohl im Krankheitsfall und auch bei behördlich angeordneter Quarantäne bei Dir und Deinen Familienmitgliedern im gemeinsamen Haushalt versichert.
Aktuelle Covid-19 Statistik von ganz Vorarlberg
Diese Maßnahmen werden laufend aktualisiert und an die gesetzlichen Vorgaben angepasst.