Allg. Geschäftsbestimmungen & Datenschutz
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Partnerbetriebe der Montafon Brandnertal Karte
1. Vertragsschluss
a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten zwischen dem Vertragspartner und dem Erwerber (nachfolgend „Kunde“) eines Fahrausweises mit der Bezeichnung „WildPass“ (Saisonkarte, Jahreskarte, Mehrtageskarte, Sonnenabo etc.), mit der Bezeichnung „Ländle Card" oder "Kristberg Montafon" oder eines Fahrausweises, der ausschließlich zur Nutzung der Anlagen einer Bergbahn berechtigt (zB Tageskarten, Einzelfahrten) (nachfolgend „Ticket“) andererseits. Ein Ticket berechtigt den Kunden zur Nutzung der Seilbahn- und Liftanlagen, Pisten, Routen und Wege (nachfolgend „Anlagen“) des Vertragspartners in jenem Ausmaß, wie dies in den Tarifbestimmungen für das jeweilige Ticket festgelegt ist (siehe Homepages der Vertragspartner). Im Streitfall ist der Vertragspartner verpflichtet, die Zugänglichkeit und wirksame Einbeziehung dieser AGB und der Tarifbestimmungen in das Vertragsverhältnis zu beweisen.
b) Rahmenvertrag - Stellvertreter anderer Bergbahnen
Die im Kartenverbund „WildPass“ (Silvretta Montafon, Golm Silvretta Lünersee Tourismus, Gargellner Bergbahnen, Kristberg, Brandnertal etc.) sowie in anderen Kartenverbünden wie der „Ländle Card“ oder „Kristberg Montafon“ zusammengeschlossenen Bergbahngesellschaften und deren Partnerbetriebe in welcher Rechtsform immer (nachfolgend „Bergbahnen“), betreiben ihre jeweiligen Anlagen jeweils eigenverantwortlich und rechtlich selbständig. Bei Erwerb eines derartigen Fahrausweises, kommt ein Rahmenvertrag zustande und die jeweilige Bergbahn handelt als Vertreter im Namen dieser anderen Bergbahnen bzw bei Fahrausweisen mit der Bezeichnung „WildPass“ im Namen der Bergbahnpool Montafon Brandnertal OG.
c) Der konkrete Beförderungsvertrag (Einzelvertrag) kommt durch das Benützen des Tickets bei den jeweiligen Zutrittssystemen aber jeweils nur mit jener Bergbahn zu Stande, deren Anlagen der Kunde gerade benützt. Die allfällige Haftung aus dem Beförderungsvertrag (Einzelvertrag) gegenüber den Kunden, oder auf Grund anderer vertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen, für Vorfälle aus oder beim Betrieb und der Benützung der Seilbahn und Liftanlagen sowie Skipisten und Skirouten trifft daher ausschließlich jenes Seilbahn- und Liftunternehmen, in dessen Gebiet sich der Vorfall ereignet. Eine Haftung der übrigen Bergbahnen aus anderen Kartenverbünden („WildPass“ oder „Ländle Card“) oder der Bergbahnpool Montafon Brandnertal OG besteht nicht. Insbesondere besteht keine Haftung aus dem Rahmenvertrag. Die Bergbahnpool Montafon Brandnertal OG erbringt keine Beförderungsdienstleistungen.
d) Beim Erwerb von Fahrausweisen, die ausschließlich zur Nutzung der Anlagen einer Bergbahn berechtigen (zB Tageskarten, Einzelfahrten), kommt der Beförderungsvertrag ausschließlich mit dieser Bergbahn zustande.
e) Werden Tickets bei Dritten erworben (als Dritte gelten externe Verkaufsstellen wie zB Montafon Tourismus und sonstige Verkaufsstellen wie insbesondere Stand Montafon, Sportgeschäfte, Hotels, Tourismusbüros etc.) handeln diese, je nach Ticket, als Vertreter zum Abschluss des Rahmenvertrags oder als Vertreter der jeweiligen Bergbahn zum Abschluss des einzelnen Beförderungsvertrags.
f) Der Beförderungsvertrag wird nur für die Nutzung der jeweils geöffneten Bereiche (Seilbahnanlagen, Pisten, Skirouten, etc.) während der bekannt gegebenen Betriebszeiten abgeschlossen. Vertragliche Ansprüche gegenüber der Bergbahn bestehen daher nur für die Dauer der jeweils (für das vom Kunden besuchte Skigebiet) bekannt gegebenen Betriebszeiten und nur für die geöffneten Bereiche.
2. Vertragsinhalt
a) Voraussetzung für die Nutzung der Leistungen der Bergbahnen ist der Kauf eines gültigen Tickets. Dieses berechtigt zur Nutzung der jeweils geöffneten Bereiche (Seilbahnanlagen, Pisten, Skirouten, etc.).
b) Mit dem Erwerb einer Winterkarte erwirbt der Kunde die Möglichkeit, an mindestens 70 Tagen im Winter mindestens 60% der Seilbahnanlagen zu nutzen.
c) Mit dem Erwerb einer Sommerkarte erwirbt der Kunde die Möglichkeit, an mindestens 70 Tagen im Sommer mindestens 60% der Sommerbahnen zu nutzen.
d) Mit dem Erwerb einer Jahreskarte erwirbt der Kunde die Möglichkeit, an mindestens 70 Tagen im Winter und mindestens 70 Tagen im Sommer mindestens 60% der Seilbahnanlagen bzw. der Sommerbahnen zu nutzen.
e) Für den Erwerb des Tickets gelten die für den Zeitpunkt des Erwerbs bekannt gegebenen Preise.
f) Die Betriebs- und Öffnungszeiten der jeweiligen von den Bergbahnen betriebenen Anlagen können dem Aushang an der Kasse entnommen werden. Der Kunde hat seine Fahrten so zu planen, dass er rechtzeitig vor Betriebsschluss wiederum im Tal bzw an seinem Ausgangspunkt sein kann.
g) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach dem Ende der Betriebszeiten Instandhaltungsarbeiten (zB Einsatz von Pistenfahrzeugen, Seilwinden, etc.) erfolgen, dass dabei Hindernisse (zB Kabel, Seile, Schläuche, etc.) im Bereich der Pisten bzw. Skirouten liegen können, dass dadurch große Gefahren entstehen können.
h) Wie allgemein bekannt ist und wie dies auch seit Beginn des kommerziellen Wintersports im gesamten Alpenraum jedes Jahr üblich ist und war, können nicht immer jederzeit alle Anlagen/Pisten aller Bergbahnen durchgehend geöffnet werden. Dies dient zB zum Schutz der Sicherheit der Kunden von alpinen Gefahren. Es ist allgemein bekannt, dass es in jedem Jahr immer wieder zu solchen Einschränkungen kommen kann, wobei ungeachtet dessen in jedem Fall dennoch ein umfangreiches Angebot an Leistungen zur Verfügung steht.
3. Pflichten des Kunden und Missbrauch
a) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es seine Pflicht ist, die FIS-Regeln einzuhalten und sich rücksichtsvoll gegenüber anderen Kunden und den Mitarbeitern der Bergbahnen zu verhalten, insbesondere die körperliche Sicherheit anderer Personen nicht zu gefährden.
b) Ebenso hat der Kunde den Anordnungen der Mitarbeiter der Bergbahnen Folge zu leisten, da diese der Sicherheit der Kunden und der Ordnung des Seilbahnbetriebs dienen.
c) Über entsprechende Aufforderung der Mitarbeiter der Bergbahnen sind das Ticket und allfällige Nachweise für eine Ermäßigung vorzuzeigen, damit überprüft werden kann, ob Leistungen zu Recht in Anspruch genommen werden. Bei Verweigerung dieser Verpflichtung können das Ticket gesperrt und die Beförderung verweigert werden.
d) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Pistenwächter nach den Bestimmungen des Vorarlberger Sportgesetzes berechtigt sind, einem Wintersportler die (weitere) Benützung der Anlagen der Bergbahnen für 24 Stunden zu untersagen, wenn dieser die im Gesetz genannten Verstöße begeht bzw. trotz Abmahnung fortsetzt. Dabei sind die Pistenwächter auch befugt, dem Wintersportler den Skipass oder das Sportgerät abzunehmen. In einem solchen Fall besteht keine Berechtigung des Kunden auf eine (anteilige) Rückerstattung der Kosten des Skipasses.
e) Absperrungen, Markierungen und Anordnungen der Mitarbeiter der Bergbahn dienen der Sicherheit und Ordnung des Betriebes (zB vor Lawinengefahr, Schutz von Waldbereichen, etc.) sowie der Sicherheit anderen Kunden und sind daher in jedem Fall zu beachten.
f) Eine vertragswidrige und missbräuchliche Verwendung eines Ticktes (zB Inanspruchnahme von Leistung ohne gültiges Ticket, Missachtung der für einen sicheren Betrieb notwendigen Anordnungen, rücksichtloses oder gefährliches Verhalten trotz Abmahnung, Nutzung eines ermäßigten Tickets ohne Erfüllung der Voraussetzungen, Übertragung des Ticktes an Dritte zur Nutzung durch diese, etc.) führt zu dessen Entzug. Dabei allenfalls verbleibenden Tage der Gültigkeitsdauer des Ticktes werden nicht (anteilig) rückvergütet, ersetzt oder gutgeschrieben. Bei einer missbräuchlichen Verwendung bleibt – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind – die Erstattung einer Anzeige vorbehalten.
4. Ticketsystem
a) Die Ausgabe der Tickets erfolgt auf einem berührungslosen Datenträger (Keine Pfandkarte).
b) Beim Kauf werden Vor- & Nachnamen, Geburtsdatum sowie ein Lichtbild mittels digitaler Kamera erfasst.
c) Dieser Datenträger darf nicht an Dritte zur Nutzung durch diese übertragen werden.
5. Rückerstattungen
a) Bei schweren Verletzungen oder einer Erkrankung des Kunden (welche jeweils die weitere Ausübung des Wintersports unmöglich macht) erfolgt eine aus Kulanz anteilige Rückerstattung der Kosten eines Tickets durch die verkaufende Bergbahn.
b) Dazu hat der verletzte/erkrankte Kunde ein ärztliches Attest (welches bestätigt, dass für die restliche Gültigkeitsdauer kein Wintersport mehr ausgeübt werden kann) vorzulegen und ist das Ticket bei der verkaufenden Bergbahn zu hinterlegen.
c) Danach werden anteilig die Kosten ab dem zuletzt verwendeten Tage rückerstattet, an denen verletzungs- oder krankheitsbedingt keine Nutzung des Tickets mehr erfolgen konnte, wobei eine Bearbeitungsgebühr von 7,50 € einbehalten wird. Bei Abgabe des ärztlichen Attest an einer stationären Kassa erfolgt eine Barauszahlung, bei Nachreichung des Attest per Mail oder Post erfolgt die Rückvergütung immer als Wertgutschein.
d) Für Begleitpersonen, Familienmitglieder, etc. eines verletzten/erkrankten Kunden ist in keinem Fall eine (anteilige) Rückerstattung möglich.
e) Sollte einem Kunden das Ticket oder das Sportgerät von einem Pistenwächter abgenommen worden sein (siehe 3.d) bzw sollte ein Ticket vom Bergbahnunternehmen gesperrt worden sein (siehe 3.c) und 3.f) , besteht kein Anspruch auf eine (anteilige) Rückerstattung der Kosten des Tickets.
f) Für Tageskarten und Zwei-Tageskarten erfolgt keine Rückerstattung bei schweren Verletzungen oder einer Erkrankung.
6. Gesundheitsbezogene Schutzmaßnahmen
a) Die Einhaltung der den Kunden eines Skigebietes allenfalls behördlich vorgeschriebenen gesundheitsbezogenen Schutzmaßnahmen (zB zur Eindämmung einer Pandemie) liegt ausschließlich in der Verantwortung des Kunden.
b) Sollte ein Kunde die von ihm zu beachtenden behördlich vorgeschriebenen gesundheitsbezogenen Schutzmaßnahmen (zB Nachweis einer Impfung oder eines Testes, Tragen einer Maske, Abstandsregeln, etc.) nicht einhalten können oder wollen, so kann keine Beförderung erfolgen.
c) In diesem Fall besteht kein Anspruch des Kunden auf eine (anteilige) Rückvergütung der Kosten seines Tickets.
7. Datenverarbeitung
a) Die Vertragspartner sind Verantwortliche iSd DSGVO für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden.
b) Die Daten des Kunden werden nur unter Einhaltung der internationalen und nationalen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
c) Die vollständigen Datenschutzinformationen erhält der Kunde unter Datenschutzinformation.
8. Sonstige Bestimmungen
a) Teilweise ist es für den Erwerb von Berechtigungen und die Erbringung der vertraglichen Leistungen der Bergbahnen erforderlich, dass Fotos digital erstellt und gespeichert werden. Der Kunde erteilt hierzu seine Zustimmung.
b) Für alle Sondertarife und Ermäßigungen ist ein entsprechender Ausweis (im Original) vorzulegen.
c) Eigene Einrichtungen (zB Halfpipe, Pisten, Anlagen, etc.) können in ihrer Nutzbarkeit teilweise eingeschränkt sein.
d) Der Einsatz der Pistenrettung ist kostenpflichtig.
e) Sämtliche Tickets, außer Punktekarten, sind nicht an Dritte zur Nutzung durch diese übertragbar.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Eigenkarten der Gargellner Bergbahnen GmbH & Co KG
1. Die Gargellner Bergbahnen GmbH & Co KG, Bergbahnstraße 89a, 6787 Gargellen, (in weiterer Folge: „Gargellner Bergbahnen“) bieten – neben dem „WildPass“ – auch Skipässe bzw. Ticktes zur Nutzung nur ihrer eigenen Anlagen (in weiterer Folge: „Eigenkarten“) an.
2. Die Leistungen, die mit einer Eigenkarte in Anspruch genommen werden können finden sich auf der Homepage der Gargellner Bergbahnen unter https://www.montafon.at/bergbahnen-gargellen/de/preise-service/preise
3. Voraussetzung für die Nutzung dieser Leistungen ist der Kauf einer gültigen Eigenkarte. Diese berechtigt zur Nutzung der jeweils geöffneten Bereiche (Seilbahnanlagen, Pisten, Skirouten, etc.) der Gargellner Bergbahnen während der bekannt gegebenen Betriebszeiten.
4. Mit dem Erwerb einer solchen Karte stimmt der Kunde der Anwendung dieser AGB der Gargellner Bergbahnen für deren Eigenleistungen zu und werden diese als Teil des Vertragsverhältnisses zwischen den Gargellner Bergbahnen und dem Kunden vereinbart. Darüber hinaus gelten ergänzend auch für Eigenkarten die (oben abgedruckten) AGB der Partnerbetriebe des WildPass (dies mit Ausnahmen der Punkte 1.a) bis 1.d). Mit dem Erwerb einer Eigenkarte stimmt der Kunde dieser ergänzenden Anwendung der AGB der Partnerbetriebe des WildPass zu und werden auch diese als Teil des Vertragsverhältnisses zwischen den Gargellner Bergbahnen und dem Kunden vereinbart.
Stand, Februar 2025
Datenschutzerklärung
Urheberrechte und Datenschutzbestimmungen der Gargellner Bergbahnen GmbH & Co KG
Mit diesen Hinweisen möchten wir Dich über Deine Rechte bei der Erhebung und Verarbeitung Deiner personenbezogenen Daten durch uns informieren. Diese Information erfolgt gemäß Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
1. Geltungsbereich
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Diese Datenschutzerklärung gilt nicht für Websites, online Anwendungen oder mobile Plattformen, die nicht mit dieser Datenschutzerklärung verlinkt sind oder für solche, die von Dritten (z.B. Facebook) betrieben werden. Wir empfehlen Dir, die auf solchen Websites, online Anwendungen oder mobilen Plattformen veröffentlichten Datenschutzerklärungen durchzusehen.
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Der Schutz von persönlichen Daten und die Wahrung des Grundrechts auf Datenschutz ist uns ein besonderes Anliegen. Du kannst jederzeit Deine Zustimmung zu dieser Datenschutzerklärung oder einzelnen Punkten schriftlich widerrufen, in dem Du uns kontaktierst.
Wenn zusätzliche Online-Dienste von uns in Anspruch genommen werden gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Produktes in der gültigen Fassung.
2. Erhebung von personenbezogenen Daten
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2.1. Durch Dich bereitgestellte Informationen
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2.2. Automatisch erhobene Informationen
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Zugriffsdaten/ Server Logfiles: Wir erheben Daten über jeden Zugriff auf den Service (so genannte Server Logfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören: Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer Uniform Resource Locator („URL“) (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.
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2.3. Cookies und Tracking Pixel
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- “Session” cookies, sind zeitlich begrenzt und werden durch das Schließen des Browsers gelöscht;
- “Persistent” cookies, bleiben bestehen bis sie ablaufen oder manuell gelöscht werden;
- „Tracking Pixel“ (Zählgrafik), sind elektrische Grafiken, auch bekannt als “Ein-Pixel-Bild”, die eine Aufzeichnung oder Analyse ermöglichen.
- „Third party“ cookies, also Cookies von Drittanbietern wie z.B. der Google Inc, dienen der verhaltensorientierten Werbung. Du findest auch einen Link zur letzten uns bekannten Fassung deren Datenschutzbestimmungen.
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2.4. Web-Analyse
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2.5 Social Plugins
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2.6 Einbindung von Diensten und Inhalten Dritter
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3. Verwendung Deiner personenbezogenen Informationen
Entsprechend § 24 Datenschutzgesetz (DSG 2000) wirst Du darüber informiert, dass wir mit Deiner Zustimmung, die durch Deinen Besuch unserer Websites und online Anwendungen erhobenen personenbezogenen Informationen im Sinne des § 8 Abs 3 Z 4 DSG 2000 verarbeiten und zur Vornahme folgender Handlungen verwenden:
- zum Zweck der Vertragserfüllung und Vertragsverwaltung
- um unser Service und unseren Support bereitzustellen und zu verbessern
- um entsprechend Deinem Wunsch Kontakt mit Dir aufzunehmen
- um den Dienst zu personalisieren und die von Dir ausgewählten Inhalte zur Verfügung zu stellen
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- für interne Prüfungen
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- für die Bestimmung der Wirksamkeit unserer Marketingaktivitäten, denen Du in einer Kundenvereinbarung mit uns ausdrücklich zugestimmt hast
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- um unseren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen und unsere Vereinbarungen durchzusetzen
- zur Erstellung von Abrechnungen und Statistiken über das Zugriffsverhalten (z.B. Anzahl der Zugriffe auf eine Quelle, Anzahl der Zugriffe des Kunden insgesamt und pro Quelle, Änderungen in der Zugriffsfrequenz)
- um Dir bei einer Buchung/Bestellung zu helfen, diese auszuliefern und zu verrechnen
Wir können gelegentlich auch die von Dir bereit gestellten persönlichen Daten mit Daten, die wir aus anderen Quellen bekommen haben oder welche wir schon in unseren Registern hatten, egal ob online oder offline gesammelt oder von einem Rechtsvorgänger übernommen, angleichen oder zusammenführen und zwar für die oben bereits beschriebenen Zwecke.
4. Offenlegen Deiner personenbezogenen Informationen
Wir sind berechtigt Deine personenbezogenen Daten weiter zu geben
- um einen behördlichen Auftrag, ein Gesetz, eine Vorschrift oder eine Zwangsmaßnahme durchzusetzen oder zu erfüllen
- um Sicherheitsbedrohungen, Betrug oder andere böswillige Aktivitäten zu erkennen und zu verhindern
- um unsere Rechte und unser Eigentum zu schützen oder durchzusetzen oder
- um die Rechte oder die persönliche Sicherheit unserer Mitarbeiter und dritter Personen zu schützen
Deine personenbezogenen Daten werden zum Teil beim jeweiligen Dienstanbieter wie z.B. von Google, Facebook etc. in den USA gespeichert und durch diese für bestimmte Zwecke offengelegt. Um zu erfahren, für welche Zwecke eine Offenlegung Deiner Daten erfolgt, empfehlen wir Dir, die jeweiligen Datenschutzerklärungen durchzusehen.
5. Zugang zu Deinen personenbezogenen Informationen und deren Richtigkeit
Nach dem Datenschutzgesetz hast Du unter anderem ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über Deine gespeicherten Daten, sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten.
Den Schutz Deiner Daten nehmen wir sehr ernst. Um sicherzustellen, dass personenbezogene Daten nicht an Dritte herausgegeben werden, richte Deine Anfrage bitte per E-Mail oder per Post unter eindeutiger Identifizierung Deiner Person an uns.
6. Datensicherheit
Wir nutzen eine Vielzahl von Datensicherheitsmaßnahmen, um die Vertraulichkeit und Integrität Deiner personenbezogenen Informationen zu gewährleisten.
7. Änderungen dieser Datenschutzerklärung
Wenn wir diese Datenschutzerklärung ändern, werden wir die geänderte Version mit einem aktualisierten Versionsdatum hier veröffentlichen. (db, 13.06.2018)
8. Grenzüberschreitende Übertragung personenbezogener Informationen
Deine persönlichen Daten können zur Verarbeitung in andere Länder, die in Abschnitt 4 genannt wurden, übergeben werden.
9. Fotoaufnahmesystem
Zum Zweck der Zutrittskontrolle wird von Dir beim erstmaligen Durchschreiten eines mit einer Kamera ausgestatteten Drehkreuzes ein Referenzfoto angefertigt. Bei jedem weiteren Durchschreiten eines solchen Drehkreuzes wird ein Kontrollfoto erstellt. Unsere Mitarbeiter vergleichen das Referenzfoto mit den Kontrollfotos zur Überprüfung der Zutrittsberechtigung.
Das Referenzfoto wird unmittelbar nach Ablauf der Gültigkeit des Tickets gelöscht, die Kontrollfotos spätestens 30 Minuten nach dem jeweiligen Drehkreuzdurchgang. Alle Daten werden verschlüsselt gespeichert.
Diese Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage des berechtigten Interesses der Verantwortlichen (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO), um die unzulässige Weitergabe von Tickets zu verhindern, da diese vertraglich ausdrücklich untersagt ist.